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   BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78   

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BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78 (https://dejure.org/1980,1804)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78 (https://dejure.org/1980,1804)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 (https://dejure.org/1980,1804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenhausarzt - Bereitschaftsdienst - Menschenwürde - Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit - Gleichheitssatz - Fürsorgepflicht - Hauptpflicht - Arbeitsvertrag - VertraglicheVereinbarung - Arbeitszeit - Sonntagsarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 281
  • NJW 1981, 1331
  • VersR 1981, 344
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 31.03.1960 - 5 AZR 443/57

    Arbeitszeit der angestellten Ärzte in den öffentlichen Krankenanstalten

    Auszug aus BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78
    Zutreffend führt das Landesarbeitsgericht hierzu aus, daß die Tarifnori» jedenfalls nicht mit Bestimmungen der Verordnung über die Arbeitszeit in Krankenpflegean stalten wo 13. Februar 1924 (RGBl. I S. 66) konkurriert, da diese keine die Krankenhausärzte erfassenden Bestimmunc enthält (vgl. BAG 9, 147 [154] = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

    Weiter führt das Landesarbeitsgericht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Sundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 9, 147 [156 ff.] = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche sowie AP Nrn. 19, 2o und 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche) und die dieser Meinung folgende Literatur aus, daß auch die Arbeitszeitordnung (AZO) für angestellte Krankenhausärzte nicht gelte.

  • BAG, 10.06.1959 - 4 AZR 567/56

    Bereitschaftsdienst und Überstunden

    Auszug aus BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78
    tigt, dafür auch keine Regelung enthält, sondern neben der eigentlichen Arbeit und Ruhepausen nur die sogenannte "Arbeitsbereitschaft" kennt (§ 7 Abs. 2 AZO), die mit dem allgemeinen Rechtsbegriff des "Bereitschaftsdienstes" nicht identisch ist (vgl. BAG 8, 25 [28] = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; Denecke-Neumann, aaO, § 7 Rdnrn. 23 ff.; Zmarzlik, aaO, § 2 Rdnr. 8).
  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

    Auszug aus BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78
    Im übrigen verkennt der Senat nicht, daß die vorliegend zu beurteilende Tarifnorm unwirksam wäre, wenn sie im Sinne des weiteren Vorbringens des Klägers gegen vorrangiges staatliches Recht verstieße (vgl. das Urteil des Senats vom 25. April 1979 - 4 AZR 791/77 -, [demnächst] AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Ange stellte, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen, insbesondere Wiedemann-Stumpf, TVG, 5.Aufl., Einleitung Rdnr. 93 sowie Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II S. 227).
  • BAG, 05.03.1980 - 4 AZR 245/78

    Sozialversicherungsträger - Dienstordnungsangestellter - Fahrtkostenzuschuß -

    Auszug aus BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß es sich bei der Beklagten um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt und die vom Kläger erhobene negative Feststellungsklage geeignet ist, den streitigen Gesamtkomplex zwischen den Parteien zu klären (vgl. die Urteile des Senats vom 5. März 198o - 4 AZR 245/78 [demnächst] AP Nr. 5o zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestel1t e , zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und BAG AP Nr. 3 zu § 42 BAT).
  • BAG, 08.11.1962 - 5 AZR 402/61

    Tarifgeltung für nichtleitende angestellte Ärzte vor Inkrafttreten des BAT

    Auszug aus BAG, 26.11.1980 - 4 AZR 1181/78
    Soweit der Kläger darüber hinaus noch auf Art. 3 Abs. 1 GG und den dort geregelten verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz verweist, ist zu berücksichtigen, daß die besonderen Erfordernisse des Krankenhausbetriebes schon im Interesse der jederzeitigen Versorgung der Patienten eine differenzierte Regelung auch für die Arbeitszeit und den Bereitschaftsdienst der Ärzte notwendig machen und gestatten (vgl. BAG AP Nr. 25 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 223/80

    Anspruch eines Arztes auf sechsstündige Ruhezeiten - Geltung des

    Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, daß die vom Kläger erhobene Feststellungsklage geeignet ist, den streitigen Gesamtkomplex zwischen den Parteien endgültig zu klären (vgl. das Urteil des Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - = AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

    Hieraus folgt zugleich, daß die Beklagte keineswegs gegen Treu und Glauben oder die dem Arbeitgeber obliegende Fürsorgepflicht verstößt, wenn sie vom Kläger die Befolgung der vorgenannten tariflichen Bestimmungen verlangt (vgl. auch hierzu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 -).

    Dabei berücksichtigt der Senat insbesondere, daß aus den in dem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - (AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) im einzelnen dargelegten Gründen die AZO die Besonderheiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nicht berücksichtigt, dafür keine Regelungen enthält und neben der eigentlichen Arbeit und Ruhepausen nur die sogenannte "Arbeitsbereitschaft" kennt (§ 7 Abs. 2), die mit dem allgemeinen Rechtsbegriff des "Bereitschaftsdienstes" nicht identisch ist (vgl. BAG 8, 25, 28 = AP Nr. 5 zu § 7 AZO; Denecke- Neumann, AZO, 9. Aufl., § 7 Rdnr. 23 ff.; Zmarzlik, AZO, § 2 Rdnr. 8).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - (AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) im einzelnen ausgeführt hat, stellt Abs. 7 Unterabs. 1 der Nr. 8 SR 2c nicht schlechthin Anforderungen, die mit der menschlichen Leistungsfähigkeit und den Standespflichten eines Arztes in so hohem Maße unvereinbar sind, daß damit die Rechtsgestaltungsmöglichkeiten der Tarifvertragsparteien nach § 1 Abs. 1 TVG und dem Rechtsgedanken des § 306 BGB als überschritten anzusehen wären.

    Dabei verbleibt der Senat auch bei seiner bereits in dem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - vertretenen Rechtsauffassung, daß vorliegend bei der Anwendung des Art. 3 Abs. 1 GG berücksichtigt werden muß, daß die besonderen Erfordernisse des Krankenhausbetriebes schon im Interesse der jederzeitigen angemessenen und sachgerechten Versorgung der Patienten eine differenzierte Regelung auch für die Arbeitszeit und den Bereitschaftsdienst der Ärzte notwendig machen und gestatten.

    Wie der Senat ebenfalls in seinem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - näher ausgeführt hat, hat nämlich die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ihren Rechtsgrund im Arbeitsvertrag, so daß sich auch nach den konkreten Umständen des jeweiligen Arbeitsvertrages und seiner jeweiligen Gestaltung bestimmt, welche entsprechenden Pflichten zu Lasten des Arbeitgebers im Hinblick auf die geschuldete Fürsorgepflicht bestehen, woraus sich zugleich ergibt, daß je nach den Umständen im Einzelfalle auch die tarifkonforme Heranziehung eines Krankenhausarztes zum ärztlichen Bereitschaftsdienst gegen die Fürsorgepflicht des das Krankenhaus betreibenden Arbeitgebers verstoßen kann.

    Dies ergibt sich zunächst aus dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 306 BGB (vgl. auch dazu das schon genannte Urteil des Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - = AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Ebenfalls ist es, wie der Senat schon in seinem Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - (AP Nr. 6 zu § 17 BAT, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) hervorgehoben hat, eine Aufgabe der Tarifvertragsparteien, ihrerseits im Rahmen des staatlichen Gesetzesrechts eine Änderung der den ärztlichen Bereitschaftsdienst regelnden tariflichen Bestimmungen herbeizuführen, sofern und soweit die gegenwärtig gültigen Tarifnormen nicht mehr den Vorstellungen und Interessen der Tarifunterworfenen entsprechen oder sich - aus welchen Gründen auch immer - inzwischen als nicht mehr praktikabel erwiesen haben sollten (so auch Zmarzlik in der Anmerkung zu der zuletzt bezeichneten Entscheidung).

  • BAG, 25.10.1989 - 2 AZR 633/88

    Arbeitgeber: Direktionsrecht - Arbeitszeit - Bereitschaftsdienst des

    Soweit sich das Berufungsgericht und ihm folgend die Beklagte darauf beruft, die vom Bundesarbeitsgericht für die Dienstzeit von Ärzten entwickelte Rechtsprechung (u.a. BAGE 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT), wonach eine erhebliche längere Heranziehung zu Bereitschaftsdiensten zulässig ist, könne auf die Tätigkeit der Klägerinnen übertragen werden, wird einerseits nicht genügend beachtet, daß die KrAZO für Ärzte nicht gilt (vgl. BAGE 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu II 1 der Gründe sowie BAGE 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT) und daß andererseits in jenen Fällen der Umfang einer echten Bereitschaftsdienstleistung aufgrund einer tariflichen Sonderregelung (Nr. 8 Abs. 7 der SR 2 c zum BAT) in Rede stand.
  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 311/82

    Pflicht eines ständig im Wechseldienst Beschäftigten zur Ableistung von

    Das Bundesarbeitsgericht hat diese Klage durch Urteil vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT abgewiesen.

    Dabei ist zu beachten, daß es sich bei der zuletzt erwähnten Tarifbestimmung um eine Ermächtigung des Arbeitgebers handelt, Bereitschaftsdienst bis zu einer bestimmten Höchstgrenze anzuordnen, welche im Einzelfall unter dem Vorbehalt der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers steht (Urteile des Vierten Senats vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT und vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 - BAG 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT).

    Diese Verordnung enthält keine Krankenhausärzte erfassenden Bestimmungen, wie das Bundesarbeitsgericht wiederholt festgestellt hat (vgl. BAG 9, 147, 154 = AP Nr. 17 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu II 1 der Gründe; BAG 34, 281 und 38, 69 = AP Nr. 6 und 7 zu § 17 BAT; zustimmend Meisel, Anm. zu AP Nr. 7, aaO).

    Dabei kommt es auf die Streitfrage, ob die Arbeitszeitordnung auf angestellte Krankenhausärzte Anwendung findet (verneinend das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung, zuletzt BAG 38, 69 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT mit Nachweisen; offen gelassen von BAG 34, 281 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT), nicht an.

  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 432/82

    Klassenfahrt - Angestellter Lehrer - Schulausflug - Berufsbild des Lehrers

    Zudem ist von dem Beklagten als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu erwarten, daß er sich einem Feststellungsurteil beugen und den Kläger nicht weiter zu Klassenfahrten heranziehen werde (vgl. nur BGH, aaO, m. w. N.; BAG Urteil vom 26. November 1980, BAG 34, 281, 284 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT; BAG Urteil vom 24. Februar 1982, BAG 38, 69, 72 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 123/84

    Bereitschaftsdienst: Umfang und Grenzen, Direktionsrecht des Arbeitgebers,

    Die Leistung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes selbst ist eine der Hauptverpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag, wie sich aus Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 der SR 2 c BAT ergibt (BAGE 34, 281, 286 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 20.82

    Mehrarbeitsvergütung (Beamte) - Dienst in Bereitschaft - Angemessenheit - keine

    Ferner ist das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Beurteilung des vorliegenden Klagebegehrens keines näheren Eingehens auf die Frage bedarf, ob die wiederkehrende Heranziehung der Klägerin zu den hier erörterten Bereitschaftsdiensten neben normalen Tagesdiensten Rechtens war (vgl. dazu auch Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 26. November 1980 - 4 AZR 1181/78 - <BAG 34, 281, 289 ff. = AP Nr. 6 zu § 17 BAT> und vom 24. Februar 1982 - 4 AZR 223/80 - <BAG 38, 69, 77 ff. = AP Nr. 7 a.a.O.>).
  • BAG, 27.02.1985 - 7 AZR 552/82

    Arbeitsentgelt: Vergütung für Bereitschaftsdienst

    Dabei ist zu berücksichtigen, daß das beklagte Land der schon vom Arbeitsgericht ausgesprochenen Erwartung nicht widersprochen hat, das beklagte Land werde sich nach einem entsprechenden Feststellungsurteil richten (vgl. BAG 33, 34, 37; BAG 34, 281, 284, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 28.05.1986 - 4 AZR 53/84

    Anspruch eines Musikers auf grundsätzlich nur alternierende Beschäftigung und

    Diese Beurteilung entspricht auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAG 38, 69, 72 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT sowie BAG 34, 281, 284 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT).
  • BAG, 28.05.1986 - 4 AZR 584/84

    Auslegung der Orchester- und Chordienstordnung des Westdeutschen Rundfunks

    Diese Beurteilung entspricht auch der Senatsrechtsprechung in vergleichbaren Fällen (vgl. BAG 38, 69, 72 = AP Nr. 7 zu § 17 BAT sowie BAG 34, 281, 284 = AP Nr. 6 zu § 17 BAT).
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